Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI
Individuelle Haushaltshilfe für Senioren – persönlich, zuverlässig und anerkannt
Als Einzelperson biete ich Ihnen persönliche Unterstützung im Alltag – mit Herz, Verstand und viel Erfahrung. Ich helfe Ihnen genau dort, wo es im Haushalt schwierig wird, damit Sie weiterhin selbstbestimmt und entspannt zuhause leben können.
Was sind Entlastungsleistungen?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 oder höher haben Anspruch auf monatlich 131 € von der Pflegekasse – den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieses Geld kann für anerkannte Dienstleistungen wie meine in Anspruch genommen werden, z. B.:
- Haushaltsreinigung
- Wäsche waschen und Aufräumen
- Einkäufe und Besorgungen
- Hilfe beim Kochen
- Begleitung zu Terminen oder Spaziergängen
Verlässliche Hilfe von Mensch zu Mensch
Ich arbeite allein und betreue jeden Kunden persönlich. So können Sie sicher sein, immer dieselbe vertraute Person im Haus zu haben – ohne wechselndes Personal. Ich nehme mir Zeit und höre zu, denn mir ist wichtig, dass Sie sich wohlfühlen.
Abrechnung mit der Pflegekasse möglich
Meine Leistungen sind nach Landesrecht anerkannt und können direkt mit Ihrer Pflegekasse abgerechnet werden. Gerne unterstütze ich Sie auch bei der Antragstellung und kläre offene Fragen zur Kostenübernahme.